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Thema Pflegeversicherung
Grundsätzlich ist jeder Deutsche mit seinem ständigen Wohnsitz in Deutschland oder wer im Alter nach Deutschland zurückkehrt verpflichtet eine Pflegeversicherung aufrecht zu erhalten oder eine abzuschließen. So sagt es unser Gesetzgeber. Badisch formuliert heißt es wer nichts zahlt der auch nichts bekommt. Beim fehlen einer Pflegepflichtversicherung oder einer gleichwertigen Absicherung droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5.111€, die ehemaligen 10.000DM.
Bei einer Krankenversicherung in Deutschland, bei der die allgemeine Pflegeklasse im Krankenhaus und die ambulante Absicherung besteht, ist das deutsche Versicherungsunternehmen verpflichtet die Pflegepflichtversicherung einzuziehen und weiterzugeben. Somit besteht in der deutschen Gesetzlichen Kasse sowie in der deutschen Vollversicherung eine Pflegepflichtversicherung.
Beim Grenzgängermodell vivao Sympany Mondial und KVG besteht der Krankenversicherungsschutz allgemeine Pflegekasse im Krankenhaus und ambulant in der Schweiz.
Bei der vivao Sympany Mondial Versicherung sollte daher in Deutschland eine Pflegepflichtversicherung mit abgeschlossen werden. Meist ist der Name dieses Tarifes PVN. Viele verwenden auch eine substitutiv wirkendes Pflegetagegeld einer Privatversicherung um Beitrag einzusparen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da in der deutschen Pflegepflichtversicherung bei Beendigung der Grenzgängertätigkeit und der Rückkehr nach Deutschland Wartezeiten von 60 Monaten auftreten, da mit der Zeit eine Versicherungslücke entstanden ist.
Beim KVG Versicherungsschutz steht eine gratis Anwartschaftsversicherung durch die Bilateralen Verträge für Sie bereit. Sie beenden die Grenzgänger Tätigkeit und wechseln wieder in die deutsche Gesetzliche Kasse zurück. Hier bekommen Sie ohne Wartezeiten eine Pflegepflichtversicherung. Wenn Sie jedoch, was für Sie möglich ist, nach der Pensionierung in der KVG Versicherung in der Schweiz bleiben, haben Sie nur Anspruch auf Sachleistung. Bedeutet Sie können kein Pflegegeld erhalten. Hier empfiehlt es sich im Vorfeld eine zusätzliche Absicherung zu belegen.
Sprechen Sie uns an, wir bringen Ihnen dieses Thema gerne näher.

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